Angebot, Kostenvoranschlag & Co.: So sicherst du dir dein Geld
Hand aufs Herz: Du bist Handwerker geworden, um Werte zu schaffen – und nicht, um dich abends stundenlang durch Paragraphen zu wühlen. Doch Formfehler können existenzbedrohend sein.
Inhalt dieses Artikels
Die Realität auf deutschen Baustellen und in den Handwerksbüros ist gnadenlos: Ein falsches Wort im Angebot, eine fehlende Bestätigungs-E-Mail oder eine verschlampte Dokumentation können dich den kompletten Werklohn kosten – selbst wenn deine handwerkliche Arbeit makellos war.
Damit du am Ende des Tages für deine harte Arbeit auch wirklich bezahlt wirst, dröseln wir in diesem Artikel die "Heilige Dreifaltigkeit" der Auftragsanbahnung im Detail auf: Angebot, Kostenvoranschlag und Auftragsbestätigung.
Wir schauen uns an, was rechtlich wirklich gilt – basierend auf der aktuellen Gesetzeslage (BGB, GoBD) und der Rechtsprechung, übersetzt in verständliches Deutsch.
1. Das Angebot: Dein Wort ist Gesetz
Viele Handwerker nutzen das Wort "Angebot" im Alltag sehr locker. "Ich mach dir mal ein Angebot fertig", heißt es oft. Rechtlich ist das aber eine ernste Sache.
Das bedeutet im Klartext: Wenn du schreibst: "Badsanierung komplett inkl. Material und Montage für 15.000 €" und der Kunde sagt einfach nur "Ja, ich nehme das an", dann hast du einen rechtsgültigen Vertrag zu exakt diesem Festpreis geschlossen.
Die Risiken dabei:
- Haben sich die Fliesenpreise beim Großhändler nächste Woche verdoppelt? Dein Pech.
- Hast du dich beim Aufmaß um 5 Quadratmeter verschätzt? Dein Risiko.
- Hast du vergessen, die Anfahrt einzurechnen? Dein Verlust.
Du bist verpflichtet, zu diesem Preis zu liefern (§ 433 / § 631 BGB).
Der Ausweg: Die "Freibleibend"-Klausel
Um dir Luft zu verschaffen und nicht in die Kostenfalle zu tappen, kannst du Klauseln wie "Angebot freibleibend" oder "unverbindlich" nutzen.
Der Ablauf ändert sich:
- Du schickst eine Preiskalkulation ("freibleibend").
- Der Kunde sagt "Ich will das" -> JETZT macht der Kunde das rechtliche Angebot.
- Du prüfst nochmal Preise und Kapazität und schickst eine Auftragsbestätigung. Erst hiermit nimmst du den Vertrag an.
So bleibst du flexibel, bis du wirklich sicher bist, dass Material und Zeitplan stehen.
2. Der Kostenvoranschlag: Die fachmännische Schätzung
Viele werfen Angebot und Kostenvoranschlag (KVA) in einen Topf. Das ist gefährlich. Anders als das Festpreisangebot ist der KVA eine fachmännische Berechnung der voraussichtlichen Kosten (§ 632 Abs. 3 BGB). Das Zauberwort heißt hier "ca." oder "geschätzt".
Der Spielraum und die Toleranz
Es ist völlig normal, dass man im Bestand (Altbau, Sanierung) nicht jede Eventualität vorhersehen kann. Gerichtsurteile gestehen Handwerkern deshalb oft eine Toleranz von 10 bis 20 Prozent zu, ohne dass man sofort haftbar wird.
Die Anzeigepflicht (§ 649 Abs. 2 BGB)
Hier lauert die größte Falle für Handwerker. Viele denken: "Ach, das wird teurer, das erkläre ich dem Kunden dann auf der Rechnung." Falsch!
Die Konsequenz: Tust du das nicht, verlierst du den Anspruch auf die Mehrkosten (Schadensersatzanspruch des Kunden). Du hast das Material verbaut, die Stunden geleistet, darfst sie aber nicht abrechnen, weil du den Kunden nicht gewarnt hast. Der Kunde hat nämlich bei wesentlicher Überschreitung ein Sonderkündigungsrecht.
3. Die Auftragsbestätigung: Dein Sicherheitsnetz
Die Auftragsbestätigung (AB) ist vielleicht das wichtigste Dokument überhaupt, um Missverständnisse zu vermeiden. Besonders im Handwerk werden Absprachen oft "zwischen Tür und Angel" auf der Baustelle getroffen.
Klar gilt auch ein mündlicher Vertrag, aber vor Gericht steht dann im Zweifel Aussage gegen Aussage.
Das kaufmännische Bestätigungsschreiben
Im Geschäftsverkehr (B2B) gibt es ein mächtiges Instrument: Das kaufmännische Bestätigungsschreiben. Wenn du als Handwerker einem anderen Unternehmer (z.B. Generalunternehmer, Architekt) die mündlichen Absprachen schriftlich bestätigst und dieser nicht unverzüglich widerspricht, gilt der Inhalt des Schreibens als vereinbart – selbst wenn es im Gespräch vielleicht etwas anders klang.
Aber auch bei Privatkunden (B2C) schafft die AB Klarheit. Sie fixiert:
- Den genauen Leistungsumfang (und was NICHT dabei ist)
- Die Ausführungszeit
- Die Zahlungsbedingungen
4. Die Steuer-Falle: Wenn der Prüfer schätzt
Neben dem Vertragsrecht gibt es noch einen Gegner, den viele Handwerker unterschätzen: Das Finanzamt.
Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) schreiben genau vor, wie Angebote und Rechnungen erstellt und archiviert werden müssen.
Im schlimmsten Fall verwirft der Betriebsprüfer deine gesamte Buchführung als formell fehlerhaft und schätzt deinen Umsatz. Diese Schätzung (Hinzuschätzung) fällt fast immer zu deinem Nachteil aus und kann Nachzahlungen in fünfstelliger Höhe bedeuten.
Wer heute noch mit Word-Vorlagen arbeitet, bei denen man das Datum einfach überschreibt, spielt Russisch Roulette mit seinem Firmenkonto.
Praxis-Szenarien: So schützt du dich
Damit die Theorie greifbar wird, schauen wir uns drei klassische Situationen an, die jeden Tag passieren.
Situation: Du gibst ein Festpreis-Angebot für eine Wärmepumpe ab. Drei Wochen später will der Hersteller plötzlich 15% mehr Materialzuschlag wegen Lieferengpässen.
Ohne Schutz: Du bist an deine 15.000 € gebunden (§ 145 BGB). Die 15% Mehrkosten zahlst du aus deiner Marge. Der Gewinn ist weg.
Mit krafthub.ai: Dein Angebot war "freibleibend". Du informierst den Kunden über den neuen Preis. Er kann akzeptieren oder ablehnen, aber du legst zumindest nicht drauf.
Situation: Du machst einen Kostenvoranschlag für die Neuverkabelung. Erst als die Wände offen sind, siehst du, dass der Putz komplett marode ist und runter muss. Das war nicht vorhersehbar.
Das richtige Vorgehen: Hier greift dein Spielraum (KVA). Aber Achtung: Sobald du siehst, dass es teurer wird, stoppst du. Du schickst über die App sofort einen Nachtrag oder eine Meldung an den Bauherrn. Erst nach dessen "Go" machst du weiter. So ist die Rechnung am Ende sicher.
Situation: Der Architekt ruft an und bestellt kurzfristig noch eine Gaube dazu. Am Telefon klingt alles super ("Mach einfach, wir regeln das").
Die Gefahr: Bei der Schlussrechnung erinnert sich niemand mehr an das Telefonat oder den genauen Preis. Der Architekt sagt: "Das war doch im Pauschalpreis drin!"
Die Lösung: Noch im Auto erstellst du mit krafthub.ai eine kurze Auftragsbestätigung ("Wie eben besprochen führen wir zusätzlich aus...") und schickst sie per Mail oder WhatsApp. Damit hast du den Beweis.
Schluss mit Zettelwirtschaft
Die Rechtslage wird komplexer, die Dokumentationspflichten strenger. Wer heute noch "auf Zuruf" arbeitet oder veraltete Word-Vorlagen nutzt, riskiert sein Unternehmen.
Du brauchst ein System, das diese Compliance-Fallen automatisch für dich umschifft, damit du dich auf dein Handwerk konzentrieren kannst.
- Rechtssichere Dokumente: Erstelle Angebote und Rechnungen, die GoBD-konform sind.
- Widerrufsrecht im Griff: Lass dir den Verzicht auf das Widerrufsrecht direkt vor Ort digital unterschreiben.
- WhatsApp-Integration: Keine Absprachen mehr in privaten Chats verlieren.
- KI-Assistent: Der die richtigen Formulierungen kennt, wenn du mal sprachlos bist.
Keine Kreditkarte erforderlich. 14 Tage gratis.
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